Kostenübernahme

ABRECHNUNG

Hier finden Sie Informationen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen in meiner Praxis. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Möglichkeiten der Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus und werden in den folgenden Abschnitten erläutert.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Vor Beginn der Behandlung sollte daher geklärt werden, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden, ob ein Antragsverfahren erforderlich ist und welche formalen Voraussetzungen zu beachten sind.

Gerne unterstütze ich Sie bei den für die Kostenübernahme erforderlichen Schritten gegenüber Ihrer Versicherung.

Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel anteilig durch die Beihilfe sowie durch eine ergänzende private Krankenversicherung übernommen.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Umfang der Erstattung richtet sich nach den Regelungen Ihres Beihilfeträgers sowie nach Ihrem individuellen Tarif. Vor Beginn der Behandlung sollte daher geklärt werden, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bestehen und ob ein Antragsverfahren erforderlich ist.

Gerne unterstütze ich Sie bei den für die Kostenübernahme erforderlichen Schritten gegenüber Beihilfe und Versicherung.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler ist in meiner Praxis möglich.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Eine Behandlung als Selbstzahler erfolgt ohne formales Antragsverfahren. Zudem werden keine Diagnosen oder Behandlungsinformationen an Krankenversicherungen weitergegeben.

Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung betragen 153 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Eine Behandlung von Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung ist in meiner Praxis nicht möglich. Dies gilt auch für Behandlungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.

Meine Praxis ist als Privatpraxis organisiert und arbeitet unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können sich an niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder an die Terminservicestelle unter 116 117 wenden.

Praxis für Psychotherapie
Ali Cevik

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